Buchhaltung für Betriebe,
die keine Buchhaltung haben
Zwischen einer Tabelle und einer Kanzleisoftware für zwanzig Mitarbeiter liegt eine Lücke. Dort arbeiten die meisten Selbstständigen und kleinen Unternehmen — und dafür ist Buchflink gebaut.
Warum es uns gibt
Buchflink ist aus dem eigenen Bedarf entstanden. Die Steuern und Lenken UG führt ihre Bücher selbst, und die verfügbaren Programme waren entweder zu klein für eine Kapitalgesellschaft mit Jahresabschluss oder zu groß für einen Betrieb dieser Größe.
Was daraus wurde, tragen wir seitdem selbst: Jede Funktion in Buchflink wird zuerst für die eigene Buchhaltung gebraucht, bevor sie jemand anderem angeboten wird. Das ist kein Qualitätsversprechen, sondern eine schlichte Eigenschaft — wer sein eigenes Werkzeug benutzt, merkt es als Erster, wenn es nicht taugt.
Woran wir uns halten
GoBD ist kein Haken, den man setzt
Ordnungsmäßigkeit entsteht aus dem Verfahren, nicht aus einem Siegel. Buchflink liefert die Bausteine, an denen es in der Praxis scheitert: unveränderbare Buchungen mit Änderungsprotokoll, revisionssichere Belegablage, eine fortlaufende Nummerierung ohne Lücken und eine Verfahrensdokumentation, die aus Ihren tatsächlichen Einstellungen entsteht statt aus einer Vorlage.
Zahlen, die etwas sagen
Eine Buchhaltung, die nur erfasst, ist eine Pflichtübung. Buchflink liest aus Ihren eigenen Zahlen heraus, wo Geld liegen bleibt — vom Investitionsabzugsbetrag bis zur Fahrtenbuchfrage. Jeder Hinweis nennt die Vorschrift und rechnet den Betrag vor, damit Sie ihn prüfen können statt ihm glauben zu müssen.
Ihre Belege gehören Ihnen
Server in Deutschland, Belege vor dem Hochladen verschlüsselt. Was Buchflink aus Ihren Belegen lernt, bleibt bei Ihnen: Es gibt kein Modell über Nutzer hinweg. Die Vorschläge werden mit der Zeit besser, weil Buchflink Ihre Begriffe lernt — nicht die von jemand anderem.
Software, wo sie reicht — Kanzlei, wo nicht
Buchflink macht Sie nicht zum Steuerberater und gibt sich auch nicht als einer aus. Wo eine Frage rechtliche Beratung braucht, führt der Weg zu Menschen, die sie geben dürfen. Das ist kein Mangel des Produkts, sondern die Grenze, die das Steuerberatungsgesetz zieht.
Was Buchflink nicht ist
Keine Steuerberatung. Buchflink rechnet und erklärt, aber es berät nicht — das dürfen nach § 3 StBerG nur Steuerberater. Wo eine Frage dorthin gehört, sagen wir das, statt eine Antwort zu erfinden.
Kein Ersatz für Ihre Mitwirkung. Wir erkennen Belege, schlagen Konten vor und prüfen auf Ungereimtheiten. Was ein Beleg bedeutet, wissen am Ende Sie — und die Erklärung, die ans Finanzamt geht, geht in Ihrem Namen.
Kein Datenhandel. Wir verkaufen keine Daten, und es gibt kein Modell, das aus den Belegen aller Nutzer lernt.
Das Unternehmen dahinter
Buchflink ist ein Produkt der Steuern und Lenken UG (haftungsbeschränkt) aus Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 45777.
Dieselbe Firma entwickelt Aero Steuer, die Steuererklärung für Flugpersonal. Beide Produkte teilen sich Anmeldung, Belegablage und die Schnittstelle zu ELSTER — was an einer Stelle besser wird, wird es an beiden.
Für Fragen, die rechtliche Beratung brauchen, arbeiten wir mit der Kanzlei WP Meyer zusammen — Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung.
