Buchhaltung für Selbstständige und Unternehmen

Buchhaltung, die den Beleg schon gelesen hat

Buchflink erkennt Belege, ordnet Bankumsätze zu und bucht nach SKR03 oder SKR04. Am Ende steht die Anlage EÜR — oder der Jahresabschluss nach HGB samt Überleitung zur Steuerbilanz.

Voller Umfang, ohne Zahlungsdaten. Die Testphase beginnt, sobald das erste Unternehmen angelegt ist.

Beleg wird zur Buchung

Bürohaus Nord · 238,00 €4930 Bürobedarf
Bahn · 89,90 €4670 Reisekosten
Hosting · 14,90 €4920 Telekommunikation
Kontenrahmen SKR03▌
E-Rechnung nach EN 16931SKR03 und SKR04Änderungsprotokoll nach GoBDKassenbuch nach § 146 AOVerfahrensdokumentation

Cheats

50 Fragen, die Ihre eigenen Zahlen beantworten

Die teuren Fragen sind selten die großen. Es sind die, die zu klein für einen Beratungstermin sind und zu teuer zum Raten — und die deshalb niemand stellt. Buchflink rechnet sie aus Ihren Buchungen aus, in 9 Themengebieten von der Steuerrücklage bis zur Eigenkapitalquote.

  • Wie viel sollte ich für Steuern zurücklegen?
  • Was kostet mich ein Dienstwagen netto?
  • Gehalt oder Ausschüttung — was ist günstiger?
  • Wie viel Umsatz brauche ich, um meine Kosten zu decken?
  • Bin ich noch Kleinunternehmer — und wann reiße ich die Grenze?
  • Was kostet mich eine zusätzliche Stelle netto?

Ausgerechnet: Was kostet mich ein Dienstwagen netto?

2.760,08 €

Unterschied im Jahr zwischen Verbrenner und Elektrofahrzeug — bei 45.000 € Listenpreis, 30 % Privatanteil und 84.000 € Jahresumsatz.

Der Unterschied entsteht nicht durch geschicktes Rechnen, sondern durch eine gesetzliche Regel — es gibt nichts zu gestalten, nur zu wissen. Über die gesamte geprüfte Spanne lag der Abstand nie unter 1.603 € im Jahr.

Die ganze Rechnung ansehen →

Es sieht aus wie ein Gespräch und ist eine Rechnung

Die Oberfläche fragt nach, wie ein Berater nachfragen würde. Dahinter steht aber kein Sprachmodell, sondern eine festgeschriebene Formel über Ihre Buchungen: Dieselbe Frage bei denselben Zahlen ergibt immer dasselbe Ergebnis, und jede Antwort zeigt ihren Rechenweg mit. Wer eine Zahl nicht glaubt, kann sie nachrechnen.

Auskunft über eigene Zahlen, keine Steuerberatung

Die Antworten rechnen aus, wie sich ein Vorgang in Ihren Büchern auswirken würde. Ob er im konkreten Fall zulässig oder anzuraten ist, sagt keine Antwort — das ist Steuerberatung und einem Berufsträger vorbehalten (§ 5 StBerG). Wo ein Gestaltungsspielraum berührt wird, steht der Weg zur Beratung daneben.

Durch das Jahr

Vier Stationen, ein Datenbestand

Vom Beleg bis zum Abschluss wird nichts abgeschrieben und nichts doppelt geführt. Jede Auswertung rechnet auf dieselben Buchungen zurück — deshalb kann sie nicht anders sagen als die davor.

Daneben führt Buchflink eine Aufstellung der Fördermittel — 13 Programme und Steuervorteile mit ihren Voraussetzungen, vorgeschlagen nach Ihrer Branche. Sie steht absichtlich vor den Stationen des Jahres und nicht dahinter: Fast jeder Zuschuss verlangt den Antrag vor dem Vorhabenbeginn.

Und es rechnet Löhne ab — für Minijobs und den sozialversicherungsfreien Gesellschafter-Geschäftsführer, mit Lohnsteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan (an allen 95 Prüffällen des Ministeriums geprüft) und der Lohnsteuer-Anmeldung direkt über ELSTER. In beiden Abonnements, ab 2026.

Der Beleg schlägt die Buchung vor

Foto oder PDF hinein — Buchflink liest Datum, Betrag, Steuersatz und Aussteller heraus und schlägt das Konto vor. Was es nicht sicher erkennt, fragt es, statt zu raten.

Beleg erfassen

Erkannt

Aussteller
Bürohaus Nord GmbH
Datum
14.03.2026
Brutto
238,00 €
Umsatzsteuer
19 % · 38,00 €

Vorschlag

4930 Bürobedarf200,00 €
1576 Vorsteuer 19 %38,00 €
1600 Verbindlichkeiten−238,00 €
Konto sicher erkanntZahlung noch offen

E-Rechnung

Die Pflicht läuft schon — der Rest kommt

Bei einer E-Rechnung sind die strukturierten Daten das Original; das PDF ist nur die Sichtbarmachung. Buchflink legt deshalb immer das XML ab, nicht das Bild — genau daran scheitern Programme, die eine ZUGFeRD-Datei wie ein gewöhnliches PDF behandeln.

  1. 1.1.2025gilt bereits

    Empfangen — für alle

    Jedes inländische Unternehmen muss strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Ohne Ausnahme, auch als Kleinunternehmer und auch ohne Vorsteuerabzug.

  2. 1.1.2027kommt

    Ausstellen ab 800.000 € Umsatz

    Wer im Vorjahr mehr als 800.000 € umgesetzt hat, muss elektronisch ausstellen. Bis dahin bleibt Papier zulässig.

  3. 1.1.2028kommt

    Ausstellen — für alle

    Die Übergangsfrist endet. Ab dann stellt jedes inländische Unternehmen im B2B elektronisch aus.

Rechtsgrundlage: § 14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes; BMF-Schreiben vom 15.10.2024.

Fördermittel

Der häufigste Fehler kostet die ganze Förderung

Fast jede Zuschussförderung verlangt, dass der Antrag vor dem Vorhabenbeginn gestellt ist. Wer den Vertrag unterschreibt, die Maschine bestellt oder die Beratung beauftragt und danach beantragt, bekommt nichts — auch wenn alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Buchflink führt 13 Programme und Steuervorteile mit ihren Voraussetzungen — bundesweite wie die der Länder — und schlägt vor, was zu Ihrer Branche und Ihrem Bundesland passt. Bevor Sie bestellen, nicht danach.

Investitionsabzugsbetrag § 7g

Bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten schon heute abziehbar, höchstens 200.000 € je Betrieb.

§ 7g Abs. 1 bis 4 EStG

Sonderabschreibung § 7g Abs. 5

Zusätzlich 40 % der Anschaffungskosten, frei auf fünf Jahre verteilbar.

§ 7g Abs. 5 und 6 EStG

E-Dienstwagen: 0,25 % statt 1 %

Bemessungsgrundlage auf ein Viertel — bei einem Wagen für 60.000 € sind das 150 € statt 600 € geldwerter Vorteil im Monat.

§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG

Forschungszulage

25 % der begünstigten Aufwendungen — unabhängig davon, ob der Betrieb Gewinn macht.

Forschungszulagengesetz (FZulG)

Ein Katalog ist keine Bewilligung: Ob ein Programm im Einzelfall greift, entscheidet die Förderstelle, und die Bedingungen ändern sich. Buchflink sagt Ihnen, was es gibt und worauf es dabei ankommt — beantragen müssen Sie selbst.

4

E-Rechnungsformate

XRechnung in UBL und CII, ZUGFeRD und Factur-X — gelesen und geschrieben.

2

Kontenrahmen

SKR03 und SKR04, mit den Konten, die Ihre Rechtsform tatsächlich braucht.

10 Jahre

Aufbewahrung

Bücher und Abschlüsse zehn Jahre, Buchungsbelege acht — so lange § 147 AO es verlangt, bleibt alles abrufbar.

2 Monate

kostenfrei

Voller Umfang, ohne Zahlungsdaten — bis der erste Monatsabschluss steht.

GoBD

Was eine Prüfung als erstes verlangt

GoBD-konform ist kein Zustand, den Software allein herstellt — sie betrifft Ihr ganzes Verfahren. Buchflink liefert die vier Bausteine, an denen es in der Praxis scheitert.

Änderungsprotokoll

Nicht nur Buchungen werden protokolliert, sondern auch die Einstellungen, die sie erzeugen: Steuerschlüssel, Kontenzuordnung, Rechnungsnummernkreis. Wer eine Regel ändert, ändert rückwirkend die Bedeutung von Zahlen — das gehört festgehalten.

Verfahrensdokumentation

Wird aus Ihren tatsächlichen Einstellungen erzeugt, nicht aus einer Vorlage. Eine Vorlage veraltet in dem Moment, in dem jemand eine Einstellung ändert — und niemand merkt es, bis die Prüfung danach fragt.

Kassenbuch

Tageseinzelaufzeichnungen als Sicht auf die Buchungen, mit Zählprotokoll und dokumentierten Differenzen. Kassendifferenzen werden festgehalten, nie stillschweigend ausgebucht.

Belegarchiv

Der eingegangene Beleg bleibt unverändert liegen — bei E-Rechnungen das XML, nicht das erzeugte PDF. Abgelegt wird er mit AES-256 verschlüsselt in einem Speicher mit EU-Jurisdiktion; der Schlüssel liegt nicht beim Speicheranbieter. Server in Deutschland, Datenbank in Frankfurt am Main.

Bis ans Finanzamt

Die Anlage EÜR geht direkt in die Steuererklärung

Buchflink und Aero Steuer sind zwei Produkte desselben Hauses und laufen auf demselben Server. Steht Ihre EÜR, übernimmt Aero Steuer sie und übermittelt die Erklärung über ELSTER — kein Export, kein Import, keine Datei dazwischen und keine Zahl, die abgeschrieben wird.

01

Die Summen werden hier gebildet

Einnahmen, Ausgaben und der steuerpflichtige Gewinn wandern fertig gerechnet hinüber, nicht als Rohdaten. Wer die Summe drüben selbst bildet, kann sie anders bilden — und dann steht im Formular ein anderer Gewinn als auf dem Bildschirm.

02

Jeder Betrag trägt sein Feld

Die Beträge kommen in den Feldnamen an, die das Formular kennt. Abgetippt wird nichts, und es gibt keine Zeile, die jemand suchen müsste.

03

Was kein Feld hat, bleibt stehen

Posten ohne Zielfeld werden nicht in eine andere Zeile umgeleitet, sondern einzeln genannt und drüben von Hand ergänzt. Eine stille Umleitung wäre eine Falschangabe, die später niemand mehr findet.

Wo Software aufhört

Für den Einzelfall antwortet ein Berufsträger

Buchen dürfen Sie selbst — den Jahresabschluss, die Steuererklärung und die Beurteilung eines konkreten Sachverhalts verantwortet eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater. Ihre Anfrage geht an die WP Meyer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft.

Beratung anfragen

Häufig gefragt

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Ersetzt Buchflink meinen Steuerberater?▾
Nein. Das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die Einrichtung der Buchführung dürfen Sie nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG selbst erledigen — dafür ist Buchflink gemacht. Den Jahresabschluss und die Steuererklärungen prüft und verantwortet weiterhin eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater. Über die Beratungsseite erreichen Sie dafür unsere Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft.
Ist Buchflink GoBD-konform?▾
GoBD-konform ist kein Zustand, den eine Software allein herstellt — sie betrifft Ihr gesamtes Verfahren. Buchflink liefert die Bausteine, an denen es in der Praxis scheitert: unveränderbare Buchungen mit Änderungsprotokoll, revisionssichere Belegablage, eine fortlaufende Nummerierung ohne Lücken, das Kassenbuch mit Tageseinzelaufzeichnungen und eine Verfahrensdokumentation, die aus Ihren tatsächlichen Einstellungen erzeugt wird statt aus einer Vorlage.
Kann ich E-Rechnungen empfangen und schreiben?▾
Ja, beides. Buchflink liest XRechnung in UBL und CII sowie ZUGFeRD und Factur-X und legt immer das XML als Original ab, nicht das PDF. Ausgehende Rechnungen erzeugt es standardmäßig als E-Rechnung nach EN 16931; auf Wunsch als ZUGFeRD-PDF, damit Empfänger ohne E-Rechnungssoftware weiterhin etwas zu lesen haben.
Was kostet Buchflink?▾
Das EÜR-Abonnement kostet 14,90 € im Monat, das Komplett-Abonnement mit doppelter Buchführung, Jahresabschluss und steuerlicher Überleitung 24,90 € im Monat. Die ersten zwei Monate sind kostenfrei, mit vollem Umfang und ohne Zahlungsdaten.
Wie komme ich an meine Daten, wenn ich aufhöre?▾
Buchungen, Belege und Auswertungen lassen sich jederzeit exportieren — auch nach Ablauf des Abonnements. Gesperrt wird nur das Erfassen neuer Vorgänge, nie der Zugriff auf das, was Sie bereits eingegeben haben. Nach § 147 AO sind Buchungsbelege acht Jahre aufzubewahren, Bücher und Jahresabschlüsse zehn; eine Buchhaltung, die man nach dem letzten Zahlungslauf nicht mehr öffnen kann, ist deshalb keine.
Kann ich mit Buchflink Löhne abrechnen?▾
Ja, für zwei Fälle: Minijobs im gewerblichen Bereich und den sozialversicherungsfreien Gesellschafter-Geschäftsführer einer UG oder GmbH, jeweils ab 2026. Die Lohnsteuer rechnet Buchflink nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums, die Lohnsteuer-Anmeldung übermittelt es selbst über ELSTER. Meldungen an die Sozialversicherung bereitet es für sv.net vor, sendet sie aber nicht — das darf nur systemgeprüfte Entgeltsoftware. Voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, Midijobs und kurzfristige Beschäftigungen rechnet Buchflink nicht ab.
Wo liegen meine Daten?▾
In der EU. Die Anwendung läuft auf einem Server in Deutschland, die Datenbank in Frankfurt am Main. Belege liegen in einem Objektspeicher mit EU-Jurisdiktion und werden vor dem Ablegen mit AES-256 verschlüsselt — mit einem Schlüssel, den der Speicheranbieter nicht hat. Welche Dienstleister beteiligt sind, steht in der Verfahrensdokumentation, die Buchflink für Ihren Betrieb erzeugt.
Brauche ich ein Kassenbuch?▾
Nur wenn Bargeld fließt. Dann aber verlangt § 146 AO tägliche Einzelaufzeichnungen und eine Kasse, die man jederzeit zählen kann. Buchflink führt das Kassenbuch als Sicht auf die Buchungen — nicht als zweiten Datenbestand daneben, denn genau der ist der häufigste Beanstandungsgrund bei einer Kassennachschau.

Buchhaltung lässt sich nicht in zehn Minuten ausprobieren

Ob ein Programm taugt, zeigt sich am ersten Monatsabschluss. Deshalb sind 2 volle Monate frei — mit allem drin, ohne Zahlungsdaten.