Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung

Für den Einzelfall antwortet ein Mensch

Buchhaltungssoftware bucht. Ob ein Sachverhalt so zu behandeln ist, wie Sie ihn gebucht haben, beurteilt eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater — mit Berufshaftpflicht und in eigener Verantwortung.

Womit wir helfen

Fragen, die eine Software nicht beantworten darf

Das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die Einrichtung der Buchführung dürfen Sie nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG selbst erledigen — dafür ist Buchflink gemacht. Alles darüber hinaus ist Steuerberatung, und die ist einem Berufsträger vorbehalten. Das ist keine Zurückhaltung aus Vorsicht, sondern Gesetz.

Jahresabschluss und Steuererklärungen

Aufstellung und Prüfung des Abschlusses, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung, E-Bilanz und Offenlegung.

Rechtsform und Struktur

Ob eine UG, eine GmbH oder eine Personengesellschaft passt, hängt an Haftung, Steuerlast und Ausschüttungsplänen — und selten an dem, was im Internet steht.

Einzelfälle mit offenem Ausgang

Betriebsaufspaltung, verdeckte Gewinnausschüttung, Umsatzsteuer bei Auslandsgeschäften, Umwandlungen. Sachverhalte, bei denen eine falsche Buchung Jahre später auffällt.

Betriebsprüfung

Vorbereitung, Begleitung und die Frage, was vorzulegen ist — und was nicht. Die Verfahrensdokumentation aus Buchflink ist dabei der Anfang, nicht das Ende.

Anfrage

Schreiben Sie uns, worum es geht

Je konkreter der Sachverhalt, desto belastbarer die erste Einschätzung. Wir melden uns per E-Mail und sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können — und was es kostet, bevor etwas beauftragt wird.

Wer antwortet
WP Meyer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Die Beratung erfolgt eigenständig, mit eigener Berufshaftpflicht und in eigener Verantwortung.
Direkt per Mail
f.roitsch@wp-meyer.de
Keine Buchflink-Anfrage?
Fragen zum Programm selbst beantworten wir unter info@steuer.aero — dafür braucht es keine Kanzlei.

Zur Einordnung

Was Sie selbst dürfen — und was nicht

Erlaubt, auch ohne Berater: laufende Geschäftsvorfälle buchen, die Buchführung einrichten, Rechnungen schreiben, Belege erfassen, das Kassenbuch führen und die Lohnabrechnung nach vorgegebenen Werten erstellen (§ 6 Nr. 3 und 4 StBerG).

Berufsträgern vorbehalten: den Jahresabschluss aufstellen, Steuererklärungen für Dritte erstellen, in Steuersachen vertreten und in konkreten Fällen rechtlich beraten.

Buchflink hält sich an diese Grenze und behauptet nichts anderes. Ein Programm, das Ihnen sagt, wie ein Sachverhalt steuerlich zu beurteilen ist, verspricht mehr, als es halten darf — und Sie tragen am Ende die Folgen, nicht das Programm.