Jahresabschluss und Steuererklärungen
Aufstellung und Prüfung des Abschlusses, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung, E-Bilanz und Offenlegung.
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Buchhaltungssoftware bucht. Ob ein Sachverhalt so zu behandeln ist, wie Sie ihn gebucht haben, beurteilt eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater — mit Berufshaftpflicht und in eigener Verantwortung.
Womit wir helfen
Das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die Einrichtung der Buchführung dürfen Sie nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG selbst erledigen — dafür ist Buchflink gemacht. Alles darüber hinaus ist Steuerberatung, und die ist einem Berufsträger vorbehalten. Das ist keine Zurückhaltung aus Vorsicht, sondern Gesetz.
Aufstellung und Prüfung des Abschlusses, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung, E-Bilanz und Offenlegung.
Ob eine UG, eine GmbH oder eine Personengesellschaft passt, hängt an Haftung, Steuerlast und Ausschüttungsplänen — und selten an dem, was im Internet steht.
Betriebsaufspaltung, verdeckte Gewinnausschüttung, Umsatzsteuer bei Auslandsgeschäften, Umwandlungen. Sachverhalte, bei denen eine falsche Buchung Jahre später auffällt.
Vorbereitung, Begleitung und die Frage, was vorzulegen ist — und was nicht. Die Verfahrensdokumentation aus Buchflink ist dabei der Anfang, nicht das Ende.
Anfrage
Je konkreter der Sachverhalt, desto belastbarer die erste Einschätzung. Wir melden uns per E-Mail und sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können — und was es kostet, bevor etwas beauftragt wird.
Zur Einordnung
Erlaubt, auch ohne Berater: laufende Geschäftsvorfälle buchen, die Buchführung einrichten, Rechnungen schreiben, Belege erfassen, das Kassenbuch führen und die Lohnabrechnung nach vorgegebenen Werten erstellen (§ 6 Nr. 3 und 4 StBerG).
Berufsträgern vorbehalten: den Jahresabschluss aufstellen, Steuererklärungen für Dritte erstellen, in Steuersachen vertreten und in konkreten Fällen rechtlich beraten.
Buchflink hält sich an diese Grenze und behauptet nichts anderes. Ein Programm, das Ihnen sagt, wie ein Sachverhalt steuerlich zu beurteilen ist, verspricht mehr, als es halten darf — und Sie tragen am Ende die Folgen, nicht das Programm.